Finanzbuchhaltung *):
für Bilanzierer und Gewinnermittler
Erfassen der laufenden Geschäftsvorfälle
- Rechnungsprüfung
- Kasse unter Berücksichtigung der aktuellen Kassenverordnung für offene Ladenkassen
- Zahlungs- und Kreditinstitute
- Debitoren- und Kreditorenüberwachung
- Einrichten und Pflege von Warenwirtschaftssystemen
- anhand der gängigen Kontenrahmen SKR 03, 04, 49, 80, 81, IKR und GKR
Lohnbuchhaltung:
- Laufende Lohnbuchhaltung für Gehälter, Löhne und Minijobber
- Erstellen der Meldungen für die Sozialversicherung
- Erstellen der Lohnsteueranmeldungen
Weiterführende Tätigkeiten in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater gemäß BOStB §17
Rechnungswesen:
- Fakturierung nach den gültigen Rechnungsvorschriften (national und international)
- Provisionierung
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs
- Kaufmännisches Mahnwesen
- Reisekostenabrechnung