- Buchtipp: Thomas Volkmer, Mario c. Singer: "Tatort Internet. Das Handbuch gegen Rufschädigung, Beleidigung und Betrug im Internet.", Hrsg. Markt + Technik
- Quelle: b.b.h., 11.07.2008: Kleine und mittlere Unternehmen verschenken 1 Mrd. EUR - Freie Buchhalter bergen hohen Einsparungspotentiale für Unternehmen.
- Quelle: b.b.h.Merkblatt "Freie Mitarbeit bei Steuerberatern":
- (...) Gesetzliche Grundlage nach § 17 Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB): "Die Beschäftigung von Mitarbeitern, die nicht Personen im Sinne des § 56 Abs. 1 StBerG sind, ist zulässig, soweit diese weisungsgebunden unter der fachlichen Aufsicht und der beruflichen Verantwortung des Steuerberaters tätig werden." (...)
- (...) Zulässige und unzulässige Gestaltung der freien Mitarbeit:
Während ein selbstständiger Buchhalter gegenüber seinen sonstigen Kunden keine Hilfeleistung in Steuersachen anbieten darf, die über den Rahmen des § 6 Nr. 4 StBerG (...) hinausgeht, darf er als freier Mitarbeiter eines Steuerberaters diesem gegenüber jede Tätigkeit aus dem Bereich der Hilfeleistung in Steuersachen erbringen.Schließlich kontrolliert der Steuerberater die Ergebenisse dieser Zuarbeit und trägt die berufliche Verantwortung.Der Steuerberater kann also im Innenverhältnis einen freien Mitarbeiter umfassend unterbeauftragen und ihn auch die Steuererklärungen, die der freie Mitarbeiter Dritten gegenüber nicht als Selbstständiger anbieten dürfte, vorbereiten lassen. (...)"
- Pflichtangaben auf einer Rechnung: https://www.ihk-berlin.de/service-und-beratung/recht-und-steuern/steuern-und-finanzen/pflichtangaben-in-rechnungen-4400732
- Bundesministerium für Finanzen: Verpflegungspauschale und Reisekostenrecht ab 1.01.2021: https://www.bundesfinanzministerium.de